Wartung

Bestehende Anlagen warten
Rauchwarnmelder und Notbeleuchtung
Der Dorfelektriker übernimmt in Vorarlberg die Wartung von Rauchwarnmeldern und Notbeleuchtung in Wohngebäuden, Betrieben und öffentlichen Gebäuden.
Rauchwarnmelder
Gesetzliche Vorgaben in Österreich
In Österreich regeln die OIB-Richtlinien (Österreichisches Institut für Bautechnik) den Einsatz von Rauchwarnmeldern in Gebäuden. In Neubauten und bei größeren Umbauten von Wohnungen müssen Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen – außer Küchen – sowie in Gängen über die Fluchtwege führen installiert werden.
Bestandsschutz
Für bestehende, rechtmäßig errichtete Gebäude gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Das bedeutet, dass ältere Gebäude nicht automatisch nachgerüstet werden müssen. Trotzdem empfehlen Fachleute eine Nachrüstung, da Rauchwarnmelder Leben retten und frühzeitig vor Brandrauch warnen.
Wartung
Neben der Installation spielt auch die regelmäßige Wartung eine wichtige Rolle. Rauchwarnmelder müssen funktionsfähig sein und sollten mindestens einmal jährlich überprüft werden. In gewerblichen Gebäuden ist eine regelmäßige Prüfung und Dokumentation in vielen Fällen vorgeschrieben.

Tipp
Sichere dir deinen Wartungstermin frühzeitig, damit unser Team garantiert Zeit für deine Anlage hat.