Handwerkerbonus
Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024
Handwerkerbonus
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft fördert für Privatpersonen die Arbeit der Handwerkerleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich:
Gefördert werden die Arbeitsleistungen (nicht das Material!) der Handwerker mit 20 % max. € 10.000,- für 2024 und max. € 7.500 für 2025 Förderhöhe.
Das bedeutet, dass die Förderung für 2024 max. € 2.000,- bzw. für 2025 max. € 1.500,- beträgt. Arbeit und Material müssen gesondert auf der Rechnung ausgewiesen sein, die Rechnung muss aufbewahrt werden. Der Handwerkerbonus kann am 15. Juli 2024 auf www.handwerkerbonus.gv.at beantragt werden (Rückwirkend auf Handwerkerleistungen ab 1. März 2024) Pro Kalenderjahr und Förderwerber*in sowie Wohneinheit kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (ggf. mit mehreren Rechnungen).
Wie bekomme ich die Förderung?
Die Abwicklung wird ab 15. Juli 2024 auf www.handwerkerbonus.gv.at freigeschaltet. Bitte folge den Anweisungen der Website. Alle aktuellen Informationen zum Handwerkerbonus findest du auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at