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Kundenumfrage Dorfelektriker
Förderaktion: Bis zu 50 % der Reparaturkosten zurückerstattet bekommen.

Reparaturbonus

Das Klimaschutzministerium fördert Reparaturen für Privatpersonen. Hier die Eckdaten in Kürze:

  • Gefördert werden bis zu 50 % der Reparaturkosten, max. € 200,- pro Reparatur.
  • Gefördert wird die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten für Privatpersonen.
  • Die Förderaktion läuft solange der Topf nicht ausgeschöpft ist, längstens jedoch bis 31. März 2026.

 

Wie bekomme ich die Förderung?

1. Reparatur bei einem Partnerbetrieb der Aktion „Reparaturbonus“ in Auftrag geben.
2. Reparaturbon online lösen: Bon lösen auf www.reparaturbonus.at
3. Reparaturbon an den ausführenden Betrieb senden.
4. Förderung wird auf das Konto überwiesen.

Alle aktuellen Informationen zum Reparaturbonus findest du auf der Website www.reparaturbonus.at

Jeannette Gantschacher, Reparaturbonus Dorfelektriker
Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024

Handwerkerbonus

  • Gefördert werden die Arbeitsleistungen (nicht das Material!) der Handwerker mit 20 % max. € 10.000,- für 2024 und max. € 7.500 für 2025 Förderhöhe.
  • Das bedeutet, dass die Förderung für 2024 max. € 2.000,- bzw. für 2025 max. € 1.500,- beträgt.
  • Arbeit und Material müssen gesondert auf der Rechnung ausgewiesen sein, die Rechnung muss aufbewahrt werden.
  • Der Handwerkerbonus kann am 15. Juli 2024 auf www.handwerkerbonus.gv.at beantragt werden (Rückwirkend auf Handerwerkerleistungen ab 1. März 2024)
  • Pro Kalenderjahr und Förderwerber*in sowie Wohneinheit kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (ggf. mit mehreren Rechnungen).

 

Wie bekomme ich die Förderung?

Die Abwicklung wird ab 15. Juli 2024 auf www.handwerkerbonus.gv.at freigeschaltet. Bitte folge den Anweisungen der Website.

Alle aktuellen Informationen zum Handwerkerbonus findest du auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at

Maximilian Radl, Baustelle