Expertenwissen

Kundenumfrage
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Reparaturbonus
Förderaktion: Bis zu 50 % der Reparaturkosten zurückerstattet bekommen.
Das Klimaschutzministerium fördert Reparaturen für Privatpersonen. Hier die Eckdaten in Kürze:
- Gefördert werden bis zu 50 % der Reparaturkosten, max. € 200,- pro Reparatur.
- Gefördert wird die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und Fahrrädern für Privatpersonen.
- Die Förderaktion läuft solange der Topf nicht ausgeschöpft ist, längstens jedoch bis 31. März 2026.
Wie bekomme ich die Förderung?
1. Reparatur bei einem Partnerbetrieb der Aktion „Reparaturbonus“ in Auftrag geben.
2. Reparaturbon online lösen: Bon lösen auf www.reparaturbonus.at
3. Reparaturbon an den ausführenden Betrieb senden.
4. Förderung wird auf das Konto überwiesen.
Alle aktuellen Informationen zum Reparaturbonus findest du auf der Website www.reparaturbonus.at, alle Angaben ohne Gewähr.

Handwerkerbonus
Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2025
Das Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft fördert für Privatpersonen die Arbeit der Handwerkerleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich:
- Gefördert werden die Arbeitsleistungen (nicht das Material, nicht auf Transport- oder Lieferkosten) der Handwerker mit 20%.
- Die Förderung für 2025 beträgt max. € 1.500,- .
- Arbeit-, Material- Transport- und Lieferkosten müssen gesondert auf der Rechnung ausgewiesen sein, die Rechnung muss aufbewahrt werden.
- Der Handwerkerbonus kann am 15. Juli 2025 auf www.handwerkerbonus.gv.at beantragt werden (Rückwirkend auf Handerwerkerleistungen ab 1. März 2025)
- Pro Kalenderjahr und Förderwerber*in sowie Wohneinheit kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (ggf. mit mehreren Rechnungen).
Wie bekomme ich die Förderung?
Die Abwicklung wird ab 15. Juli 2025 auf www.handwerkerbonus.gv.at freigeschaltet. Bitte folge den Anweisungen der Website.
Alle aktuellen Informationen zum Handwerkerbonus findest du auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at, alle Angaben ohne Gewähr.
