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Handwerkerbonus
Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2025
Das Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft fördert für Privatpersonen die Arbeit der Handwerkerleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich:
- Gefördert werden die Arbeitsleistungen (nicht das Material, nicht auf Transport- oder Lieferkosten) der Handwerker mit 20%.
- Die Förderung für 2025 beträgt max. € 1.500,- .
- Arbeit-, Material- Transport- und Lieferkosten müssen gesondert auf der Rechnung ausgewiesen sein, die Rechnung muss aufbewahrt werden.
- Der Handwerkerbonus kann am 15. Juli 2025 auf www.handwerkerbonus.gv.at beantragt werden (Rückwirkend auf Handerwerkerleistungen ab 1. März 2025)
- Pro Kalenderjahr und Förderwerber*in sowie Wohneinheit kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (ggf. mit mehreren Rechnungen).
Wie bekomme ich die Förderung?
Die Abwicklung wird ab 15. Juli 2025 auf www.handwerkerbonus.gv.at freigeschaltet. Bitte folge den Anweisungen der Website.
Alle aktuellen Informationen zum Handwerkerbonus findest du auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at, alle Angaben ohne Gewähr.

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